Zur Aufteilung von Vorsteuern aus den Anschaffungskosten von Werbeartikeln, die ein Versicherungsverein unter Einkaufspreis an selbständige Versicherungsvertreter weiterveräußert
Leitsatz
Veräußert ein Unternehmer mit seinem Namen versehene Werbeartikel an seine selbständigen Handelsvertreter zu einem Entgelt weiter, das die Anschaffungskosten erheblich unterschreitet, sind die Werbeartikel nicht ausschließlich den Ausgangslieferungen zuzuordnen, in die sie gegenständlich eingehen, sondern auch den übrigen Umsätzen des Unternehmers, für die geworben wird.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 271 BFH/NV 1994 S. 28 Nr. 4 SAAAA-94779
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