1. Bei dem Konsenspapier der MdE-Expertengruppe nach Überprüfung der MdE-Erfahrungswerte bei Gliedmaßenverlusten (MdE-Eckwerte) vom Oktober 2019 handelt es sich um tragfähige Erfahrungssätze für die MdE-Bemessung von unfallbedingten Gliedmaßenverlusten und/oder -einschränkungen.
2. In Wiedererkrankungsfällen beginnt die Verletztenrente mit dem ersten Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit und entsteht mit dem Beginn der Wiedererkrankung dann ein erneuter Anspruch auf Verletztengeld, das neben der Verletztenrente zu zahlen ist.
3. Wenn nach dem Wegfall des Verletztengeldes zunächst keine rentenberechtigende MdE besteht, diese aber im weiteren Verlauf infolge einer Verschlimmerung entsteht oder eine rentenberechtigende MdE rechtfertigende Befunde erst im weiteren Verlauf im Vollbeweis vorliegen, besteht der Anspruch auf Verletztenrente ab dem Tag, an dem erstmals eine rentenberechtigende MdE anzunehmen ist.
Fundstelle(n): HAAAJ-56962
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