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BFH Urteil v. - XI R 55/90 BStBl 1994 II S. 266

Gesetze: UStG 1980 § 4 Nr. 12 Buchst. aUStG 1980 § 9 Abs. 1 und 2

Werden einzelne Räume eines Altenpflegeheims an Heiminsassen im Rahmen von Pflegeheimverträgen überlassen, kann der Vermieter gegenüber dem Betreiber auf die Steuerbefreiung gem. § 9 Abs. 1 UStG 1980 verzichten

Leitsatz

Ein Grundstück dient nur dann Wohnzwecken i.S. des § 9 Abs. 2 UStG 1980, wenn die Überlassung des Wohnraumes auch beim Endnutzer nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980 steuerfrei ist (Bestätigung von Abschn. 148 Abs. 6 Satz 1 UStR 1992). Daran kann es fehlen, wenn der Betreiber eines Altenpflegeheimes den Heiminsassen im Rahmen von Pflegeheimverträgen einzelne Räume bereitstellt. Ist dies der Fall, kann der Vermieter oder Verpächter des Altenpflegeheimes auf die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 UStG 1980 verzichten (Abweichung von Abschn. 80 Abs. 2 UStR 1988/1992 und Abschn. 148 Abs. 5 und 6 UStR 1988; BStBl I 1984, 324).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 266
OAAAA-94776

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