Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 09-10 | Vermietung: Totalüberschussprognose bei Vermietung von luxuriösen Wohngebäuden erforderlich
Wird eine Immobilie mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm vermietet, muss der Steuerpflichtige nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nachweisen, dass die Vermietung mit der Absicht erfolgt, einen finanziellen Überschuss zu erzielen. Dies kann nicht typisierend unterstellt werden. Ansonsten handelt es sich um eine steuerlich nicht beachtliche Liebhaberei. In diesem Fall sind die Verluste nicht mit anderen positiven Einkünften verrechenbar.
Das nächste Urteil ist zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ergangen und war dem Bundesfinanzhof eine Pressemitteilung wert. Die Überschrift lautet: Keine Steuerersparnis durch die Vermietung von Luxusimmobilien.
Grundsätzlich ist es bekanntlich so: Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung von Wohnimmobilien ist typisierend vom Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Ob der Vermieter tatsächlich einen Totalüberschuss erzielt, ist unerheblich. Aus welchen Motiven ein Vermieter die Verluste hinnimmt – ggf. auch über viele Jahre –, spielt ebenfalls keine Rolle.
Wie die Münchener Richter aktuell bekräftigt haben, gilt bei Luxusimmobilien allerdings eine Ausnahme von der typisi...