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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 08 | Arbeitslohn: Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ohne Anfangs- und Schlusszeiten

Für die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b Abs. 1 EStG kann es nach einem rechtskräftigen Urteil des FG Schleswig-Holstein unschädlich sein, wenn die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen keine genauen Anfangs- und Schlusszeiten beinhalten. Die Aufzeichnungen sind demnach kein Selbstzweck. Es kann daher die Angabe der Arbeitsdauer während der steuerlich begünstigten Arbeitszeit genügen.

Auch die nächste erstinstanzliche Entscheidung, die wir Ihnen nun vorstellen, ist rechtskräftig geworden. Sie stammt vom Schleswig-Holsteinischen FG und ist zugunsten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ergangen. Es geht um die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG.

Das erfreuliche Urteil kann insbesondere in der Abwehrberatung helfen. Es lässt sich so zusammenfassen: Für die Steuerfreiheit kann es unschädlich sein, wenn die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen keine genauen Anfangs- und Schlusszeiten beinhalten. Die Aufzeichnungen sind demnach kein Selbstzweck. Sie dienen allein der richtigen Anwendung der steuerlichen Vorschriften im konkreten Einzelfall.

Um in den Genuss der Steuerfreiheit zu komme...