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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 1 V 301/23

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 25 Abs. 12, RSiedlG § 29 Abs. 1 S. 1, GG Art. 70 Abs. 1, GG Art. 105 Abs. 2, GG Art. 123 Abs. 1, GG Art. 124, GG Art. 125, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Einstweiliger Rechtsschutz

keine Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 29 Abs. 1 Satz 1 RSiedlG

Leitsatz

1. Ein einstweiliger Rechtsschutz im Eilverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO kann nicht weiter reichen, als dies im Hauptsacheverfahren möglich ist.

2. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass § 29 Abs. 1 Satz 1 RSiedlG, soweit diese Norm eine Grunderwerbsteuerbefreiung vorsah, weder durch Fortgeltung noch durch den Einigungsvertrag Bundesrecht geworden ist und auch nicht etwa in Sachsen-Anhalt als Landesrecht fortgilt.

Fundstelle(n):
NAAAJ-56840

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