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BFH Urteil v. - III R 15/93 BStBl 1994 II S. 236

Gesetze: EStG 1987 § 33a Abs. 1EStG 1987 § 33 Abs. 2BSHG § 122 Satz 1

Unterhaltsleistungen an den mit dem Steuerpflichtigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner erwachsen zwangsläufig, wenn dem Partner Sozialhilfe wegen des Zusammenlebens verweigert wird

Leitsatz

Unterhaltsleistungen entstehen einem in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen aus sittlichen Gründen zwangsläufig, wenn dem hilfsbedürftigen Partner die Sozialhilfe im Hinblick auf das Zusammenleben gemäß § 122 Satz 1 BSHG verweigert wird.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 236
BFH/NV 1994 S. 19 Nr. 3
RAAAA-94762

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