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Außensteuergesetz | Wegzugsbesteuerung bei einem Wegzug in die Schweiz und Freizügigkeit (BFH)
Auch wenn nach unionsrechtlichen Vorgaben in Verbindung mit dem sog. Freizügigkeitsabkommen der EU und der Schweiz bei einem im Jahr 2011 erfolgten Wegzug in die Schweiz die im Wegzugszeitpunkt entstehende nationale Steuer auf den Vermögenszuwachs (Wegzugsteuer) dauerhaft und zinslos zu stunden ist ( „Wächtler“), hindert dies die Festsetzung der Steuer nicht (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger und seit 2008 Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in der Schweiz, an der er zu 50 % beteiligt ist. Im Streitjahr 2011 war der Kläger verheiratet, beantragte aber eine getrennte Veranlagung zur Einkommensteuer. Im März 2011 verzog der ...