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Neues zum Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen
BMF klärt weitere Einzelfragen
Zum wurde im deutschen UStG ein neuer Steuersatz eingeführt: 0 % USt bei Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen i. S. des § 12 Abs. 3 UStG. Schon im Februar 2023 hat das BMF ein erstes Anwendungsschreiben zum neuen Nullsteuersatz erlassen. Mit Schreiben v. klärt das BMF weitere Einzelfragen.
I. Neues zur Entnahme von Photovoltaikanlagen – Eile ist geboten
1. Entnahme von Altanlagen – Hintergrund
Der von Photovoltaikanlagen produzierte Strom wird nicht nur eingespeist, sondern häufig auch für den privaten Bedarf verwendet. Aus umsatzsteuerlicher Sicht sind hier Besonderheiten zu beachten.
Wird die Photovoltaikanlage ab dem unter Anwendung des Nullsteuersatzes erworben, entfällt die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe; ohne Umsatzsteuer erübrigt sich ein Vorsteuerabzug, eine Korrektur ist nicht notwendig. Betreiber von Neuanlagen erfahren hier eine Steuerentlastung.
Für Betreiber von Altanlagen, d. h. Photovoltaikanlagen, die vor dem erworben wurden, bleibt alles „beim Alten“: Wer seine Photovoltaikanlage zu 100 % dem Unternehmensvermögen zugeordnet und den vollen Vorsteuerabzug geltend gemacht hatte, mu...