Wahrung des formellen Bilanzenzusammenhangs, wenn bei Schätzung des Aufgabegewinns einzelne Bilanzposten (hier: negative Kapitalkonten der Kommanditisten) unberührt bleiben
Leitsatz
Ist bereits am Bilanzstichtag erkennbar, daß nur noch ein Aufgabegewinn entstehen wird, ist bei einer erforderlich werdenden Schätzung der formelle Zusammenhang mit der Eröffnungsbilanz des Folgejahres gewahrt, wenn die Schätzung die Bilanzpositionen - hier die negativen Kapitalkonten der Kommanditisten - unberührt läßt, die der Ermittlung des Aufgabegewinns zugrundezulegen sind (Abgrenzung zum , BFHE 168, 30, BStBl II 1992, 881).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 174 UAAAA-94735
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