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Handelsrechtliche Behandlung von Klimainvestitionen im Gebäudebereich
Fortentwicklung der GoB durch IDW ERS IFA 1 n. F.
Seit September 2023 liegt die Entwurfsfassung des IDW ERS IFA 1 n. F. zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz vor. Sie stellt eine Fortentwicklung der GoB in Bezug auf die bilanzielle Behandlung von Klimainvestitionen im Gebäudebereich dar. Eine freiwillige Anwendung ist bereits im Jahresabschluss 2023 möglich.
I. Bedarf für die Weiterentwicklung der GoB
Sowohl auf europäischer Ebene – dort befindet sich die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) zurzeit in den Trilog- Verhandlungen – als auch auf nationaler Ebene prägen Klimainvestitionen die Investitionstätigkeit im Gebäudebestand für die nächsten Jahrzehnte, erfordert doch das deutsche Klimaschutzgesetz einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045. Das war der Hauptbeweggrund des Immobilienwirtschaftlichen Fachausschusses des IDW (IFA), sich mit einer Fortschreibung des IDW RS IFA 1 zu beschäftigen, der im Bereich der handelsrechtlichen Rechnungslegung als GoB einzuordnen ist. Es stellt sich auch die Frage, ob die gleichen Aktivierungsgrundsätze im Handels- und Steuerrecht gelten. Da der BFH in seinen Urteilen jeweils in Bezug auf die Auslegung des ha...