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BVerwG Urteil v. - 11 C 36.93 BStBl 1994 II S. 136

Gesetze: EStG § 6d Abs. 3

Zu den Voraussetzungen der Rücklage nach § 6d EStG

Leitsatz

1. Im Bescheinigungsverfahren nach § 6d Abs. 3 EStG ist auch die Betriebsstätteneigenschaft des vom Steuerpflichtigen erworbenen Objekts zu prüfen.

2. Im Rahmen des § 6d Abs. 2 und 3 EStG ist der Betriebsstättenbegriff des § 12 AO anwendbar.

3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Kapitalanlage im Sinne von § 6d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG geeignet ist, bestehende Dauerarbeitsplätze zu sichern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 136
NAAAA-94720

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