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LSG Bayern Urteil v. - L 4 KR 15/18

Die Klägerin und Berufungsklägerin begehrt die Erstattung von Behandlungskosten in Höhe von 15.325,30 EUR für ambulant durchgeführte therapeutische Apheresebehandlungen (sog. Blutwäsche).

Fundstelle(n):
VAAAJ-56363

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