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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 P 1914/19

Gesetze: SGB XII § 14; SGB XII § 28a; SGB XII § 37; SGB XII § 45b; SGB XII § 140

Leitsatz

Leitsatz:

1. Da Versicherte mit Pflegegrad 1 keine Ansprüche auf Pflegegeld, sondern nur auf die in § 28a SGB XI abschließend aufgeführten Sach- oder Erstattungsleistungen haben, besteht kein Rechtsschutzinteresse an einer Zuerkennung von Pflegegrad 1 für vergangene Zeiträume.

2. Es liegt keine Klageerweiterung vor, wenn in der 1. Instanz "wenigstens" Leistungen nach Pflegegrad 2 begehrt wurden und nunmehr in der Berufungsinstanz Leistungen nach Pflegegrad 4 beantragt sind.

Fundstelle(n):
RAAAJ-56347

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