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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 3980/21

Gesetze: SGB IX § 99; SGB IX § 90; SGB IX § 102 Abs. 1; SGB IX § 76ff; SGB XII § 42b

Leitsatz

Leitsatz:

Das Mittagessen in Einrichtungen ist kein Bestandteil der Eingliederungshilfeleistungen, soweit die Kosten des Mittagessens die Höhe des Mehrbedarfs nach § 42b Abs. 2 Satz 3 SGB XII nicht übersteigen. Nur soweit die Kosten für die Herstellung und Bereitstellung hierdurch nicht gedeckt werden, sind sie der Eingliederungshilfe zugeordnet.

Fundstelle(n):
SAAAJ-56338

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