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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 R 474/22

Gesetze: SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zum Umfang einer ursprünglich für eine Tätigkeit als angestellter Anwalt in einer Kanzlei erteilte Befreiung nach § 6 SGB VI von der Versicherungspflicht bei der späteren, dem Rentenversicherungsträger allerdings nicht mitgeteilten, anschließenden Aufnahme einer Tätigkeit als Syndikusanwalt.

2. Zur Frage, ob im Rahmen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs für diese spätere Tätigkeit als Syndikusanwalt eine Befreiung von der Versicherungspflicht nachträglich zu erteilen wäre.

Fundstelle(n):
OAAAJ-56335

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