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Umsatzsteuer | Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister (BMF)
Das BMF hat ausführlich zu den besonderen Pflichten für Zahlungsdienstleister nach § 22g UStG Stellung genommen ().
Hintergrund: Durch Art. 17 des JStG 2022 v. (BGBl. I S. 2294) wurde § 22g UStG - Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister - in das UStG eingefügt. Damit wurde die Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates v. zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister (ABl. L 62 v. S. 7) in nationales Recht umgesetzt.
In dem Schreiben geht das BMF ausführlich auf die Anwendung der Vorschrift ein. Das Schreiben ist auf der obersten Ebene in folgende Abschnitte gegliedert:
Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich der besonder...