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BFH Urteil v. - VIII R 14/92 BStBl 1993 II S. 891

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1AktG 1965 a. F. § 152 Abs. 7HGB n. F. §§ 249, 252 Abs. 1 Nr. 4

Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Beseitigung von Umweltschäden

Leitsatz

Eine Rückstellung für die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Beseitigung von Umweltschäden (hier: Altlastensanierung) darf erst gebildet werden, wenn die die Verpflichtung begründenden Tatsachen der zuständigen Fachbehörde bekanntgeworden sind oder dies doch unmittelbar bevorsteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 891
OAAAA-94695

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