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BGH 26.09.2023 KZR 73/21, NWB 1/2024 S. 14

KG | KG kann auch einen ideellen Zweck verfolgen

Eine Kommanditgesellschaft (hier: Verbund mittelständischer Brauereien) darf Rechtsdienstleistungen für ihre Mitglieder (hier: Abtretungsvereinbarungen zur Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzforderungen) erbringen, sofern sie zur Wahrung gemeinsamer Interessen gegründet worden ist, ohne Gewinnerzielungsabsicht lediglich eine Kostenpauschale für die bei der Verfolgung der Schadensersatzansprüche entstehenden Allgemeinkosten erhebt und die Rechtsdienstleistung im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs (hier: gemeinsamer Einkauf von Zucker) erfolgt.

Anmerkung:

Nach Ansicht des Gerichts ergibt die am Schutzzweck des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) orientierte Würdigung der Umstände des Einzelfalls, dass die klagende KG eine Vereinigung i. S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 RDG ist, die daher Rechtsdienstleistungen erbringen darf. Der...