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FG Berlin-Brandenburg 25.09.2023 6 K 6060/20, Kommentierte Nachricht BBK 2/2024 S. 56

Steuerrecht | Zinserträge eines gewerbesteuerbefreiten Pflegeheims

Die Gewerbesteuerbefreiung eines Pflegeheims umfasst nicht die Zinserträge, sondern nur den Gewinn aus dem Betrieb des Pflegeheims. Die Zinserträge sind auch nicht um Zinsaufwendungen für Darlehen zu mindern, die das Pflegeheim aufgenommen hat, um Aufwendungen im gewerbesteuerfreien Bereich, d. h. im Pflegeheimbetrieb, zu finanzieren. S. 57

[i]Nur partielle Steuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStGDas Finanzgericht folgt zunächst dem BFH, wonach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG nur eine partielle Steuerbefreiung für Pflegeheime enthält. Gewerbesteuerfrei ist also nur der Gewinn, der aus dem Betrieb der Pflegeeinrichtung selbst erzielt wird, nicht aber der Gewinn aus der Vergabe von Darlehen.

[i]Zinsaufwendungen waren dem gewerbesteuerfreien Bereich zuzuordnenDer aktuelle Streitfall wies die Besonderheit auf, dass die Klägerin ihrerseits zahlreiche Darlehen aufgenommen und hierfür Zinsen entrichtet hatte. Aus Sicht der Klägerin unterlag daher nur der...