Der Verzicht auf die Steuerfreiheit einer Grundstücksveräußerung und die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs durch den Erwerber, der den vollen Kaufpreis zahlt, sind auch dann nicht als Gestaltungsmißbrauch i. S. des § 42 AO anzusehen, wenn der Veräußerer die geschuldete Umsatzsteuer nicht entrichten kann.
Leitsatz
Verzichtet der Veräußerer eines Grundstücks auf die Steuerfreiheit des Umsatzes, so steht dem Vorsteuerabzug des Erwerbers, der den vollen Kaufpreis bezahlt, § 42 AO 1977 auch dann nicht entgegen, wenn der Veräußerer die geschuldete Umsatzsteuer nicht entrichten kann.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 854 BFH/NV 1993 S. 78 Nr. 12 AAAAA-94678
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