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BFH Urteil v. - V R 1/89 BStBl 1993 II S. 853

Gesetze: UStG 1980 § 12 Abs. 2 Nr. 9

Bestrahlungsinstitute verabreichen keine Heilbäder i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG, wenn die Bestrahlungen weder zur Heilung durchgeführt werden noch der Vorbeugung von Krankheiten zu dienen bestimmt sind

Leitsatz

Ein gewerbliches Bestrahlungsinstitut verabreicht keine "Heilbäder" i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG 1980, wenn die Bestrahlungen weder zur Heilung einer Krankheit durchgeführt werden noch der Vorbeugung von Krankheiten (Gesundheitsvorsorge) zu dienen bestimmt sind. Der Nachweis des Heilzwecks im Einzelfall reicht für eine generelle Steuerbegünstigung nicht aus.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 853
BFH/NV 1993 S. 78 Nr. 12
QAAAA-94677

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