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StuB 1/2024 S. 37

Einkommen-/Lohnsteuer | Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten ab 2024

Das BMF hat in Anlehnung an die 14. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung den Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2024 gewährt werden, bekannt gegeben (, NWB OAAAJ-54472).

Hintergrund: Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (SozialversicherungsentgeltverordnungSvEV) zu bewerten.

Dies gilt ab gem. § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werd...