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Energiewechsel | Neue Förderung für Heizungstausch und Gebäude-Effizienzmaßnahmen startet (BMWK)
Die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ wurde am im Bundesanzeiger (BAnz AT 29.12.2023 B1) veröffentlicht. Damit kann die neue Förderung für den Heizungstausch zum und damit zeitgleich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Der Heizungstausch kann aber schon nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger, also von sofort an, beauftragt und der Förderantrag dann später nachgereicht werden. So profitieren Antragsteller bereits jetzt von den neuen Fördersätzen.
Hierzu führt das BMWK u.a. weiter aus:
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 % Investitionskostenzuschus...