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Umsatzsteuer | Entgeltaufteilung bei Sparmenüs nach der "Food-and-Paper"-Methode (FG)
Die Aufteilung des Pauschalentgelts für sog. Spar-Menüs in zwei
Entgeltbestandteile kann nach der sog. "Food-and-Paper"-Methode, d.h. nach dem
Wareneinsatz, erfolgen. Dies gilt insbesondere, wenn die seitens des
Unternehmers vorgenommene Aufteilung zutreffend maschinell durch "einfache
Rechenleistung", quasi "auf Knopfdruck" erfolgt und nicht zu ungerechtfertigten
Vorteilen führt. Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise
(EVP-Methode) ist dann nicht geboten (; Revision anhängig, BFH-Az. XI R 19/23).
Sachverhalt: Der Kläger ist Organträger von Gesellschaften, die als Franchisenehmer Restaurants betreiben. In den Restaurants werden auch sog. Spar-Menus zum Verzehr außer Haus angeboten, d.h. Menus b...