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BFH Urteil v. - IX R 27/90 BStBl 1993 II S. 820

Gesetze: AO 1977 §§ 175 Abs. 1 Nr. 1, 182 Abs. 1

Nach Erlaß eines sog. negativen Feststellungsbescheides sind die betreffenden Einkünfte vom Wohnsitz-FA selbst zu ermitteln und ggf. in einem Änderungsbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO zu berücksichtigen

Leitsatz

Nach Erlaß eines sog. negativen Feststellungsbescheides hat die zuständige Finanzbehörde die betreffenden Einkünfte des Steuerpflichtigen selbst zu ermitteln und diese ggf. in einem gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 zu erlassenden Änderungsbescheid zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 820
BFH/NV 1993 S. 75 Nr. 12
SAAAA-94659

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