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Gesetzgebung | Neuregelungen zum Januar 2024 (Bundesregierung)
Höherer Mindestlohn, gestiegenes Bürgergeld, das E-Rezept: Zum Jahreswechsel treten in vielen Bereichen gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Die Bundesregierung gibt einen Überblick.
Arbeit
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten. Ab Januar 2024 liegt die unterste Lohngrenze bei 12,41 Euro brutto je Stunde. Ein Jahr später steigt sie auf 12,84 Euro.
Minijobber dürfen mehr verdienen
Ab Januar dürfen Minijobber 538 Euro im Monat verdienen. Da der Mindestlohn steigt, hebt der Gesetzgeber auch die Obergrenze für Minijobber an. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Minijobber ihre Arbeitszeit nicht kürzen müssen, sondern dauerhaft bis zu zehn Stunden in der Woche arbeiten können.
Zuschuss für Eingli...