Gesetze: USTG 1980 § 4 Nr. 12USTG 1980 § 15BewG § 68 Abs. 2 Nr. 2
Die entgeltliche Überlassung einer Kegelbahnanlage in einer Gaststätte ist in eine steuerfreie Grundstücksvermietung (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980) und eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980) aufzuteilen (Bestätigung von Abschn. 86 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 UStR 1988/1992).
Leitsatz
Die entgeltliche Überlassung der von einer Gastwirtschaft betriebenen Kegelbahnanlage ist in die steuerfreie Vermietung von Grundstücken i.S. von § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980 und in die steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen i.S. von § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980 aufzuteilen (Bestätigung von Abschn. 86 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 UStR 1988/1992).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 808 BFH/NV 1993 S. 71 Nr. 11 UAAAA-94654
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