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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 1 vom Seite 9

Geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen in der Entgeltabrechnung

Teil 1: Änderungen zum 1.1.2024 bei Mini- und Midijobbern

Gerald Eilts

Der Jahreswechsel ist in den Personalbüros traditionell ein von hektischer Betriebsamkeit geprägtes Zeitfenster, da viele Neuerungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht zum 1.1. eines Jahres in Kraft gesetzt werden. Das ist auch zu Jahresbeginn 2024 nicht viel anders: Die Änderungen bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen wollen sensibel und korrekt umgesetzt sein. Hier ist insbesondere das Auslaufen einiger Übergangsregelungen zu nennen. Aber auch auf bestehende Beschäftigungen mit einem Entgelt nur knapp oberhalb der „alten“ Geringfügigkeitsgrenze ist besonders zu achten; hier entsteht je nach Lage des Einzelfalls Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der in Deutschland geltenden „Pflicht zum Krankenversichertsein“.

I. Erhöhung des Mindestlohns

1. Bisherige Entwicklung

Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) vom (BGBl 2014 I S. 1348) wurde in Deutschland mit Wirkung ab erstmalig ein gesetzlicher Mindest(stunden)lohn eingeführt. Abgesehen von den sog. Hartz-Gesetzen – insbesondere die Ablösung der früheren Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II (inzwischen: Bürgergeld) – dürfte es sich dabei um die am meisten umstrittene Maßnahme des Gesetzgebers auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik g...

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