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OLG München Beschluss v. - 34 Wx 203/23 e

Gesetze: BGB § 2202; BGB § 185; GBO § 53 Abs. 1; GBO § 29

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die vor Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers getroffene Verfügung ist unwirksam.

2. Sie bedarf zur Erlangung der Wirksamkeit der Genehmigung des Verfügungsbefugten und wird nicht allein dadurch wirksam, dass der Verfügende später das Amt des Testamentsvollstreckers annimmt.

3. Bei einem mehraktigen Verfügungstatbestand muss der Verfügende grundsätzlich im Zeitpunkt des letzten Teilakts noch verfügungsbefugt sein.

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 8 Nr. 1
HAAAJ-55711

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