LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss v. - L 4 R 242/16
Gesetze: § 1 AAÜG
Leitsatz
Leitsatz:
Im Falle eines am in eigener Apotheke selbständig tätigen Apothekers kommt ein fiktiver Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage weder in Bezug auf Nr. 4 der Anlage 1 zu § 1 AAÜG (Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik AVVO-Int) noch auf Nr. 8 der Anlage 1 zu § 1 AAÜG (freiwillige zusätzliche Versorgung für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Hochschulkader in staatlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens einschließlich der Apotheker in privaten Apotheken FZVAO-GesSozW) in Betracht.
Fundstelle(n): CAAAJ-55704
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