Verdeckte Gewinnausschüttung durch entgeltliche Einräumung
eines nicht werthaltigen Vorkaufsrechtes
Leitsatz
Werden im Gegenzug für die Einräumung eines Vorkaufsrechtes an einem im Eigentum des mittelbaren Alleingesellschafters einer
GmbH stehenden Grundstücks Schulden des Gesellschafters übernommen, ist dem Gesellschafter eine vGA in Höhe der übernommenen
Verbindlichkeiten hinzuzurechnen, wenn seitens der GmbH kein betriebliches Interesse an dem Zugriff auf dieses Grundstück
besteht und sich aus dem Vorkaufsrecht auch keinerlei sonstigen Vorteile für sie ergeben.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 21 DStR-Aktuell 2024 S. 8 Nr. 21 DStRE 2024 S. 711 Nr. 12 HAAAJ-55695
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