Steuerliche Behandlung der Pensionszusage einer Komplementär-GmbH an den Kommanditisten der KG
Leitsatz
1. Verspricht die an einer GmbH & Co. KG beteiligte Komplementär-GmbH, die lediglich die Geschäfte der KG führt, ihrem Geschäftsführer, der zugleich Kommanditist ist, eine Pension, so entsteht in der Person der GmbH eine ungewisse Verbindlichkeit, die in der Steuerbilanz der GmbH nach allgemeinen Grundsätzen zu behandeln ist (Abgrenzung zum , BFHE 98, 479, BStBl II 1970, 415).
2. Bildet die GmbH eine Pensionsrückstellung, dann ergibt sich ein Sonderaufwand der GmbH, der innerhalb der Gewinnermittlung der KG zu berücksichtigen und durch einen gleich hohen Ansatz des Anspruchs auf die Sondervergütung entweder in der Sonderbilanz des Kommanditisten-Geschäftsführers oder anteilig in den Sonderbilanzen aller Kommanditisten unter Beachtung des Grundsatzes korrespondierender Bilanzierung auszugleichen ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 792 BFH/NV 1993 S. 27 Nr. 5 VAAAA-94645
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