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Verfahrensrecht | Falschbezeichnung führt zur Nichtigkeit des Bescheides (FG)
Wird in einem Bescheid über die Feststellung eines Grundbesitzwertes zum Zwecke der Erbschaftsteuer ein Grundstück so fehlerhaft bezeichnet, dass nicht mehr eindeutig bestimmbar ist, was von der Feststellung genau umfasst sein soll, ist der Bescheid nichtig und kann von Seiten der Finanzbehörde auch ohne Zustimmung des Betroffenen aufgehoben werden (; NZB BFH-Az. II B 27/23).
Hintergrund: Wird ein Grundstück geschenkt oder vererbt, muss es nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem Verkehrswert bewertet werden. Aufgrund der Masse an vererbten oder geschenkten Grundstücken ist eine individuelle Bewertung durch einen Gutachter nicht durchführbar. Der Gesetzgeber hat dahe...