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BFH Urteil v. - II R 10/90 BStBl 1993 II S. 766

Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG 1983 § 2 Abs. 2 Nr. 1GrEStG 1983 § 8 Abs. 1GrEStG 1983 § 9 Abs. 2 Nr. 2

Die Vereinbarung der Verlängerung eines Erbbaurechts unterliegt der Grunderwerbsteuer (Änderung der Rechtsprechung)

Leitsatz

Die Vereinbarung der Verlängerung eines Erbbaurechts unterliegt als Rechtsgeschäft i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG 1983 der Grunderwerbsteuer (Änderung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 766
BFH/NV 1993 S. 70 Nr. 11
SAAAA-94633

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