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DBA | Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen des deutsch-österreichischen DBA (BMF)
Zur einheitlichen Anwendung und
Auslegung der Grenzgängerregelung in Art. 15 Abs. 6 und Art. 19 Abs. 1a jeweils
in Verbindung mit Ziffer 8 des Protokolls des
DBA-Österreich hat das BMF gestützt auf
Art. 25
Abs. 3 DBA-Österreich eine Konsultationsvereinbarung
abgeschlossen (-AUT/19/10006
:008).
Hintergrund: Die bisherige Grenzgängerregelung in Art. 15 Abs. 6 des Abkommens konnte den jüngsten Entwicklungen der Arbeitswelt, die zu geänderten Arbeitsformen (vor allem Arbeiten im Homeoffice) geführt haben, nicht ausreichend Rechnung tragen. Sie wurde daher neu gefasst, um Beschäftigten in der Grenzzone mehr Flexibilität einzuräumen.
Die 50-seitige Konsultationsvereinbarung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Dat...