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Arbeitshilfe - Stand: 31.12.2023

Jahresabschluss kompakt 2023/2024 – 15. Sonstige Rückstellungen

Prof. Dr. Holger Philipps und Jörg Müller

Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.

1. Wesentliches zur Bilanzposition

1.1 Positionsinhalt

Rückstellungen dienen der Erfassung von dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten und von drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften sowie von bestimmten Aufwendungen. Alle gem. § 249 HGB bildbaren sonstigen Rückstellungen sind passivierungspflichtig. § 249 Abs. 1 HGB nennt dazu im Einzelnen Rückstellungen für:

  • ungewisse Verbindlichkeiten,

  • drohende Verluste aus schwebenden Geschäften,

  • im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb der ersten drei Monate nachgeholt werden,

  • im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden, und

  • Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.

Die Nennung in § 249 Abs. 1 HGB besitzt abschließenden Charakter, d. h. es besteht ein Verbot zur Bildung anderer als der oben genannten Rückstellungsarten. Zu eventuellen Altbeständen sog. Aufwandsrückstellungen aus der Ze...