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OLG Karlsruhe 27.07.2023 19 U 83/22, NWB 51/2023 S. 3494

Kaufvertrag | Keine Erfüllungswirkung von Zahlungen an einen Betrüger

Auch wenn der Gläubiger einer Geldforderung gegen von ihm geschuldete Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit dem Versand einer geschäftlichen E-Mail verstößt und dieser Verstoß zur Folge hat, dass der Schuldner der Forderung den geschuldeten Geldbetrag auf das Konto eines Betrügers überweist, erlischt die Forderung des Gläubigers nicht.

Anmerkung:

Die Nachlässigkeit des Gläubigers kann allerdings einen Schadensersatzanspruch des Schuldners begründen, den dieser der Forderung entgegenhalten kann (Dolo-agit-Einwendung, § 242 BGB). Vorliegend war ein Autokäufer auf eine gefälschte E-Mail-Rechnung hereingefallen und hatte den Kaufpreis auf das Konto eines Betrügers eingezahlt. Nach Ansicht des Gerichts hatten die Vertragsparteien aber die gegenseitigen Sicherheitsvorkehrungen nicht besprochen, so da...