Umsatzsteuerliche Anerkennung einer Bürovermietung zwischen Ehegatten bei Mietzahlungen auf gemeinsames Konto
Leitsatz
Eine Ehefrau kann die Überlassung von Büroräumen an ihren Ehemann (Leistungsempfänger) auch dann wirksam als steuerbare - auf Erzielung des vereinbarten Entgelts gerichtete - Leistung ausführen, wenn der Leistungsempfänger die Gegenleistung auf eines seiner Konten überweist und die Ehefrau darüber regelmäßig rechtlich und tatsächlich verfügen kann (Abgrenzung zum Ertragsteuerrecht).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 728 BFH/NV 1993 S. 65 Nr. 10 UAAAA-94615
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