Zahlungen an den Förderverein einer staatlich anerkannten Ersatzschule als Schulgeld
Leitsatz
1. Entgelt i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG ist das von den Eltern zu entrichtende Schulgeld für den Schulbesuch der Kinder,
wobei es auf die Bezeichnung als Schulgeld nicht ankommt, wenn es sich nur um die Kosten für den normalen Schulbetrieb handelt,
soweit diese Kosten an einer staatlichen Schule von der öffentlichen Hand getragen würden.
2. Dabei ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise entscheidend, so dass sämtliche Leistungen der Eltern, die als Gegenleistung
für den Schulbesuch des Kindes erbracht werden, den Entgeltbegriff erfüllen.
3. Auch Leistungen von Eltern an einen gemeinnützigen Förderverein, der die Zahlungen zur Deckung der Betriebskosten an den
Schulträger weiterleitet, erfüllen den Entgeltbegriff.
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGMS:2023:1025.13K841.21E.00
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 27 DStR-Aktuell 2024 S. 8 Nr. 27 DStRE 2024 S. 974 Nr. 16 GStB 2024 S. 39 Nr. 2 GStB 2024 S. 39 Nr. 2 DAAAJ-55358
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.