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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 14 BA 47/21

Gesetze: § 28p Abs 1 S 5 SGB IV; § 38 InsO; § 187 InsO

Leitsatz

Leitsatz:

Die Rentenversicherungsträger dürfen nach einer Betriebsprüfung Verwaltungsakte zur Feststellung von Insolvenzforderungen der Krankenkassen erlassen. Die gesetzlichen Bestimmungen des Insolvenzrechts verdrängen nicht als speziellere Regelungen die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV.

Fundstelle(n):
ZIP 2024 S. 1061 Nr. 19
ZIP 2024 S. 1061 Nr. 19
ZIP 2024 S. 1061 Nr. 19
ZIP 2024 S. 832 Nr. 15
WAAAJ-55304

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