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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 5/20 KL

Gesetze: § 92 Abs 6 S 2 SGB V; § 125 SGB V; § 138 SGB V

Leitsatz

Leitsatz:

Das Stellungnahmerecht zu Änderungen der bestehenden Heilmittelrichtlinien nach § 92 Abs. 6 Satz 2 SGB V kann aufgrund der Wechselwirkung zu § 125 SGB V nicht weiter gehen als das inhaltliche Recht zum Abschluss der Heilmittelverträge mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen.

Aufgrund des derzeit bestehenden Ausschlusses der Ergotherapie als Heilmittel im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung hat ein Spitzenve3rband der Ergotherapeuten kein Stellungnahmerecht zur Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte.

Fundstelle(n):
FAAAJ-55298

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