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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 21 U 150/19

Zwischen den Beteiligten ist noch streitig, ob die Kniebeschwerden des Klägers als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2102 (kurz: BK 2102) der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) - Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten – anzuerkennen sind.

Fundstelle(n):
BAAAJ-55295

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