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Erbschaftsteuer | Kapitalertragsteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit (FG)
Die auf den Erwerb eines gegen eine GmbH gerichteten Ausschüttungsanspruchs entfallene Kapitalertragsteuer ist nicht als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen (.).
Sachverhalt: Der Kläger erwarb im Wege eines Vermächtnisses von seinem verstorbenen Vater einen Anteil an einer GmbH i. H. von 12,5 % des Stammkapitals. Vor dem Tod des Vaters hatte die Gesellschafterversammlung eine Ausschüttung beschlossen, die i. H. von 187.500 € auf den Vater entfiel und nach dessen Tod unter Einbehalt von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (ca. 48.000 €) an den Kläger ausbezahlt wurde. Das Finanzamt setzte im Erbschaftsteuerbescheid die Forderung mit dem Nennwert von 187.500 € an. Demgegenüber begehrte der Kläger, die Kapitalertrag...