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BBK Nr. 24 vom Seite 1090

Neues zum Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen

BMF klärt weitere Einzelfragen

Sibylle Wirth

[i]BMF, Schreiben v. 30.11.2023 - III C 2 - S 7220/22/10002 :013 NWB KAAAJ-53740 Zum wurde im deutschen UStG ein neuer Steuersatz eingeführt: 0 % USt bei Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen i. S. des § 12 Abs. 3 UStG. Schon im Februar 2023 hat das BMF ein erstes Anwendungsschreiben zum neuen Nullsteuersatz erlassen. Mit Schreiben v.  klärt das BMF weitere Einzelfragen.

I. Neues zur Entnahme von Photovoltaikanlagen – Eile ist geboten

1. Entnahme von Altanlagen – Hintergrund

[i]Selbst genutzter Strom als unentgeltliche Wertabgabe...Der von Photovoltaikanlagen produzierte Strom wird nicht nur eingespeist, sondern häufig auch für den privaten Bedarf verwendet. Aus umsatzsteuerlicher Sicht sind hier Besonderheiten zu beachten.

  • Wird die Photovoltaikanlage ab dem unter Anwendung des Nullsteuersatzes erworben, entfällt die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe; ohne Umsatzsteuer erübrigt sich ein Vorsteuerabzug, eine Korrektur ist nicht notwendig. Betreiber von Neuanlagen erfahren hier eine Steuerentlastung.

  • [i]... bei Altanlagen weiterhin steuerpflichtigFür Betreiber von Altanlagen, d. h. Photovoltaikanlagen, die vor dem erworben wurden, bleibt alles „beim Alten“: Wer seine Photovoltaikanlage zu 100 % dem Unternehmensvermögen zugeo...