Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB-BB Nr. 1 vom Seite 26

Baubranche: Insolvenzanstieg erfordert stärkere Bonitätsüberwachung der Auftraggeber

So können sich Bauunternehmen und Bauhandwerker absichern

Dipl.-Kfm. Werner Broeckmann

In den letzten Jahren mussten sich Bauhandwerker und -unternehmen mit vielen neuen Themen auseinandersetzen. Die Bonitätsüberwachung der Auftraggeber rückte da etwas in den Hintergrund. Nachdem jetzt aber auch hier ein Anstieg der Insolvenzen festzustellen ist, sollte das Thema wieder stärker beachtet werden.

Kernaussagen
  • Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die generellen Bonitätsrisiken der Auftraggeber zu reduzieren.

  • Im Einzelfall sollten Zahlungsverzögerungen auch daraufhin untersucht werden, ob die Ursachen nicht in einer Bonitätsverschlechterung liegen und andere Gründe nur „vorgeschoben“ werden, um keine Zahlung leisten zu müssen.

  • Ausbleibende Zahlungen stellen für Bauunternehmen und -handwerksbetriebe ein erhebliches Risiko dar.

I. Generelle Folgen eines Auftraggeberausfalls im Baugewerbe

Die Krisenanzeichen am Bau mehren sich. Leider sind gerade in jüngster Zeit einige größere Projektentwickler insolvent geworden, und es ist zu erwarten, dass dies erst der Anfang ist. Gerade für die Bauunternehmen und die Bauhandwerker hat diese Entwicklung eine Reihe von Folgen, die kurz betrachtet werden sollen.

Dazu gehört zum einen, dass kurzfristig fest eingeplante Kapazitäten frei werden, d. h. es muss oftmals eine Ersatzbeschäftigung für die betroffenen Mitarbeiter gefunden werden. Zum anderen wird aber auch der Insolvenzverwalter zumindest das Geld aus den Abschlagsrechnungen der letzten drei Monate, die man für erbrachte Leistungen bekommen hat, zurückfordern. Dazu kommen offene Abschlagsrechnungen und oftmals noch ein „zusätzlicher“ Ausfall: Die aktuelle Leistung ist i. d. R. nicht bis zum letzten Tag abgerechnet, sondern es wurden weitere Leistungen erbracht, die dann auch in die Insolvenzmasse fallen. Gleichzeitig sind die eingekauften Materialien für die Baumaßnahme nicht ohne Weiteres auf andere Bauvorhaben einsetzbar, so dass auch diese abgeschrieben werden müssen.

Dies führt dann – neben dem o. g. Beschäftigungsproblem – auch noch zu massiven finanziellen Verlusten auf der Baustelle.

Gegen diese Situation wird sich kein Unternehmen vollständig schützen können. Nichtsdestotrotz gibt es Möglichkeiten, die Verluste und Risiken zu reduzieren.

In diesem Zusammenhang sei auch darauf verwiesen, dass jedes Unternehmen, dessen Haftung beschränkt ist, ein Risikofrüherkennungssystem unterhalten muss. Dazu gehört sicherlich auch die Bonitätsüberwachung der Auftraggeber. Im Ergebnis setzt sich der Geschäftsführer auch noch persönlichen Haftungsrisiken aus, wenn er die finanzielle Absicherung der Baustelle nicht prüft.

Download-Tipp

Früherkennung von Forderungsausfallrisiken – Checkliste, NWB EAAAJ-17966

II. Risikoerkennung und generelle Absicherungsmethoden

Die Verschlechterung der Bonität des Auftraggebers erfolgt i. d. R. nicht schlagartig und kurzfristig, sondern zieht sich nach unserer Erfahrung häufig über einen längeren Zeitraum.

Wir wollen im ersten Schritt generelle Risikominimierungsansätze betrachten. In einem zweiten Schritt werden Ansätze aufgeführt, die bei einer konkreten Verschärfung der Situation des Auftraggebers ergriffen werden können.