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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 15 K 611/20 U,F

Gesetze: AO § 85; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4

Tatsächliche Verständigung: Begriff der erklärungsgemäßen Änderung, Kostendeckelung bei Ansatz der privaten PKW-Nutzung

Leitsatz

  1. Wird nach Vorlage der Steuererklärung mit Gewinnermittlung im Verlauf des Klageverfahrens erstmals die Buchführung nachgereicht und das FA sodann unter Berücksichtigung einer tatsächlichen Verständigung über streitige Positionen zur erklärungsgemäßen Änderung der angefochtenen Bescheide verurteilt, ist für die Auslegung des Begriffs der erklärungsgemäßen Änderung nicht auf die Steuererklärung, sondern auf die sich aus der zwischenzeitlich eingereichten Buchführung ergebenden Besteuerungsgrundlagen abzustellen.

  2. Die Begrenzung der pauschalen Wertansätze durch die sog. Kostendeckelung der Entnahmebewertung ( BStBl 2002 I S. 148) ist auch dann bei der Umsetzung einer die Versteuerung der PKW-Privatnutzung betreffenden tatsächlichen Verständigung zu berücksichtigen, wenn sie nicht ausdrücklich zum Regelungsgegenstand der Verständigung gemacht worden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AAAAJ-55145

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