Tatsächliche Verständigung: Begriff der
erklärungsgemäßen Änderung, Kostendeckelung bei Ansatz der
privaten PKW-Nutzung
Leitsatz
Wird nach Vorlage der Steuererklärung mit Gewinnermittlung im Verlauf des Klageverfahrens erstmals die Buchführung nachgereicht
und das FA sodann unter Berücksichtigung einer tatsächlichen Verständigung über streitige Positionen zur erklärungsgemäßen
Änderung der angefochtenen Bescheide verurteilt, ist für die Auslegung des Begriffs der erklärungsgemäßen Änderung nicht auf
die Steuererklärung, sondern auf die sich aus der zwischenzeitlich eingereichten Buchführung ergebenden Besteuerungsgrundlagen
abzustellen.
Die Begrenzung der pauschalen Wertansätze durch die sog. Kostendeckelung der Entnahmebewertung (
BStBl 2002 I S. 148) ist auch dann bei der Umsetzung einer die Versteuerung der PKW-Privatnutzung betreffenden tatsächlichen
Verständigung zu berücksichtigen, wenn sie nicht ausdrücklich zum Regelungsgegenstand der Verständigung gemacht worden ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AAAAJ-55145
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