Formunwirksamkeit einer per Telefax von einem Steuerberater eingereichten Klageschrift
Leitsatz
1. Ein Steuerberater muss seit dem ein besonderes elektronisches Postfach (beSt) unterhalten und nutzen.
2. Eine von einem Steuerberater im finanzgerichtlichen Verfahren eingereichte Klage ist zwingend als elektronisches Dokument
zu übermitteln.
3. Eine per Telefax übermittelte Klage gilt als nicht erhoben und ist unzulässig.
4. Jedes Verschulden, auch einfache Fahrlässigkeit, schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus. Dies gilt erst
recht, wenn keine Wiedereinsetzungsgründe angegeben oder sonst bekannt sind.
Fundstelle(n): WAAAJ-55142
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