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FG Köln Urteil v. - 10 K 1196/17

Gesetze: KStG § 8b Abs. 4; KStG § 14; KStG § 15; AO § 163; KStG § 8b Abs. 1

Körperschaftsteuer

Besteuerung von Ausschüttungen in der Organschaft bei wechselseitiger Beteiligung

Leitsatz

1. Der Grundsatz der Einmalbesteuerung im Organkreis gebietet keine einschränkende Auslegung des § 8b Abs. 4 i.V. mit § 14 KStG dahingehend, dass bei einer wechselseitigen Beteiligung der Organgesellschaften die betreffenden Beteiligungserträge freizustellen sind.

2. Die Besteuerung ist auch nicht sachlich unbillig i.S. des § 163 AO.

Fundstelle(n):
VAAAJ-55138

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