Zum Werbungskostenabzug der Kosten einer Bildungsgruppenreise bei dem beauftragten Reiseleiter
Leitsatz
Ein Arbeitnehmer, der im Auftrag seines Arbeitgebers eine Bildungsgruppenreise vorzubereiten und an dieser Reise auf eigene Kosten selbst teilzunehmen hat, kann diese Kosten allenfalls dann als Werbungskosten abziehen, wenn für eine dienstliche Weisung durch den Arbeitgeber zwingende betriebsfunktionale Gründe ersichtlich sind und wenn der Arbeitnehmer auf der Reise die Aufgaben eines hauptverantwortlichen Reiseleiters wahrgenommen hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 674 BFH/NV 1993 S. 54 Nr. 9 SAAAA-94591
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